Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1987 - 1 C 19/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 BauGB; § 1 Abs. 2 BauGB; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 BauGB; § 1 Abs. 5 BauGB
Änderung; Bebauungsplan; Dach; Reparatur; Antrag; Flachdach - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung; Bebauungsplan; Dach; Reparatur; Antrag; Flachdach
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 1, 2, 3, 4, 5
Papierfundstellen
- BauR 1988, 307
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89
Änderung; Bebauungsplan; Blick; Gebäude; See; Abwägung
Daß eine Betroffenheit in diesem Interesse im Einzelfall einen Nachteil i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründen kann, hat der Senat schon in seinem Beschluß v .30.6.1987 - 1 C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13, ausgeführt.Die aufgezeigten Umstände bedeuten nicht, daß wegen des schutzwürdigen Vertrauens der Antragsteller die Festsetzungen der 2. Änderung nicht geändert werden dürften, sondern nur, daß deswegen das Interesse der Antragsteller, eine weitere Einschränkung der Aussicht zu verhindern, zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen und damit die Enttäuschung des Vertrauens durch die Zulassung von Dächern mit einer Neigung bis zu 45° als Nachteil i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu werten ist (vgl. den Senatsbeschluß v. 30.6.1987, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 C 12/88
Änderung örtlicher Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen
Für ihre Betroffenheit in schutzwürdigen, die Antragsbefugnis begründenden Interessen reicht es aus, daß sie als Grundstückseigentümer innerhalb eines Bereichs des Bebauungsplanes aufgrund der hierfür getroffenen bisherigen Festsetzungen und der entsprechend vollzogenen Bebauung in gewissem Umfang darauf vertrauen konnten, daß Sicht und Sonne nicht durch geneigte Dächer eingeschränkt würden (vgl. den Senatsbeschl. vom 30.6. 1987 - 1 OVG C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13). - OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Wohnbaufläche; Geschoßflächenzahl; …
Der Senat hat Einschränkungen der Aussicht als Nachteil im Sinne von § 47 VwGO nur dann angesehen, wenn sich aus der örtlichen Situation und der Vorgeschichte einer Planung ergab, daß den Bauherren eines Plangebietes der durch die Geländeverhältnisse gebotene Vorteil der Aussicht auf eine besonders reizvolle Landschaft, etwa einen See, nach den Absichten des Plangebers zugute kommen sollte (Beschl. v. 30.6. 1987 - 1 OVG C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13;… Urt. v. 1.6. 1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52).
- BVerwG, 04.04.1990 - 4 NB 15.89
Beschwerde gegen Nichtvorlage der Rechtssache im Normenkontrollverfahren - …
Damit sei - so meint der Antragsteller - das Normenkontrollgericht vom Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 30. Juni 1987 - 1 C 19/86 - (BauR 1988, 307) abgewichen. - OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 K 20/95
Bebauungsplan; Inkrafttreten; Abwägungsgebot; Stellplätze; Wohnraumbedarf; …
Eine besondere Situation in der Art, daß durch bisherige planungsrechtliche Festsetzungen die freie Aussicht von den Grundstücken der Antragsteller gesichert ist, besteht zugunsten der Antragsteller nicht (siehe hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, BRS 47 Nr. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.06.1987 - 1 C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13;… OVG Lüneburg, Urt. v. 01.06.1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52). - VG Köln, 27.08.1999 - 11 K 9905/97
Test
vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.06.1987 - 1 C 19/86 - BRS 47 Nr. 13. - OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 C 2/88
Festsetzung baugestalterischer Vorschriften
Auch in Anbetracht dessen, daß seinerzeit bereits der Normenkontrollantrag des Antragstellers anhängig geworden war, spricht einiges dafür, keine echte städtebauliche Motivation zu vermuten, sondern ein Nachbessern im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 30.6.1987 - 1 C 19.86 -, BRS 47 Nr. 13). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Bebauungsplan - kein Nachteil bei Veränderung der Dachform
Die Aufrechterhaltung eines vorhandenen Aussichtsstandards ist lediglich eine Chance, die durch das Bauplanungsrecht grundsätzlich nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1969, DVBl. 1970, 60; Beschl. v. 3.1.1983, BRS 40 Nr. 192; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.1981, BRS 38 Nr. 49; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.6.1987, BauR 1988, 307).